Aufgaben & Funktionen
Der Gemeindekirchenrat ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde Gotha. Er wird für sechs Jahre gewählt. Gemäß der Verfassung hat er folgende Aufgaben:
- Gottesdienste: Er trifft Entscheidungen über Fragen der Gestaltung der Gottesdienste, der liturgischen Handlungen sowie über die Gottesdienstzeiten.
- Kirchliche Ordnung: Er wirkt beim Vollzug der kirchlichen Ordnung mit.
- Gemeindeleben: Er ist verantwortlich für die Gestaltung des Gemeindelebens in den verschiedenen Arbeitsbereichen.
- Gebäude: Er bestimmt über die Verwendung kirchlicher Gebäude.
- Ehrenamt: Er beauftragt Gemeindeglieder als ehrenamtliche Mitarbeiter und sorgt für ihre persönliche und fachliche Begleitung.
- Pfarrstelle: Er nimmt die Rechte der Gemeinde bei der Besetzung der Pfarrstelle wahr.
- Personal: Er stellt Mitarbeiter der Kirchengemeinde an oder wirkt bei der Anstellung mit und führt die Dienstaufsicht.
- Unterstützung: Er unterstützt die Mitarbeitenden bei ihrer Arbeit.
Gewählte Mitglieder
- Mortimer von Rümker (Augustin) — Vorsitzender
- Pfarrer Christian Müller — stellvertretender Vorsitzender
- Julia Leuteritz (Augustin)
- Susanne Merbach (Margarethen)
- Sigrid Lehniger (Margarethen)
- Frank Schleip (Siebleben)
- Samuel Walther (Siebleben)
- Emanuel Beer (Versöhnung)
- Dietrich Eisenhardt (Versöhnung)
- Annett Hildebrandt (Trügleben)
- Ines Clemens (Uelleben)
- Jörg Witt (Emleben)
Stellvertreterinnen & Stellvertreter
- Rudolf Nicolai (Augustin)
- Antje Naumann (Versöhnung)
- Carola Wiegand (Trügleben)
- Ingo Kalbe (Uelleben)
Hinzuberufene Mitglieder
- Ulrike Uebelacker
- Stefan Franke